BVG - PK Begriffe einfach verstehen
Ich habe versucht die Begriffe so zu ordnen, das je unwichtiger sie für dich sind, desto weiter unten sind sie zu finden. Wenn du es verstehen willst, wirst du wohl nicht darum herumkommen diese Begriffe mindestens 1x durchzugehen, um diese zu verstehen.
BVG
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Dieses Gesetz regelt die Mindestvorschriften rund um die berufliche Vorsorge bei einer Pensionskasse.
BVG-Lohn / Koordinierter Lohn
Der Teil deines Jahreslohnes von CHF 24’885 bis und mit CHF 85’320 ist in der BVG zu versichern. Dieser Teil wird koordinierter Lohn oder zum Teil auch BFG-Lohn genannt.
Liegt der Jahreslohn zwischen CHF 21’330 und CHF 28’440 wird der koordinierte Lohn auf CHF 3’555 im Jahr aufgerundet.
BVG-Abzug / BVG-Beitrag
Der BVG-Abzug oder BVG-Beitrag ist der Pensionskassenbeitrag, der monatlich vom Lohn abgezogen wird. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer finanziert.
BVG-Mindestzinssatz
Dies ist die vorgeschriebene Verzinsung des Alterskapitals im Rahmen der beruflichen Vorsorge.
BVG-Umwandlungssatz
Das Altersguthaben ist wie ein feiner Kuchen. Der Umwandlungssatz legt fest, wie gross die Kuchenstücke sind, die du jährlich abschneiden darfst. Je kleiner der Umwandlungssatz, desto länger reicht der Kuchen und umgekehrt.
Zurzeit beträgt der gesetzliche Umwandlungssatz 6,8 %.
Altersguthaben / Alterskapital
Das Altersguthaben besteht aus den vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer bezahlten Altersgutschriften, den eingebrachten Freizügigkeitsleistungen sowie den freiwilligen Einkaufszahlungen inklusive Verzinsung.
Freizügigkeitsleistung
Die Freizügigkeitsleistung ist das Guthaben, welches du als versicherte Person bis zum Zeitpunkt deines Austrittes aus dem Unternehmen bei der Pensionskasse (PK) angespart hast. Wechselst du Arbeitgeber, wird beim Austritt dieses Guthaben an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers oder wenn du deine 4-jährige Auszeit nach Miami nimmst auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen.
Altersleistung
Eine Altersleistung wird bei Erreichen deines Rentenalters von der Pensionskasse erbracht. Dazu gehört deine Altersrente und allenfalls eine Pensionierten-Kinderrente. Ein Viertel des BVG-Altersguthabens kann als einmaliges Kapital bezogen werden. Je nach Vorsorgereglement dem du angehörst, kannst du auch höhere Einmal-Bezüge möglich.
Deckungsgrad
Eine Altersleistung wird bei Erreichen deines Rentenalters von der Pensionskasse erbracht. Dazu gehört deine Altersrente und allenfalls eine Pensionierten-Kinderrente. Ein Viertel des BVG-Altersguthabens kann als einmaliges Kapital bezogen werden. Je nach Vorsorgereglement dem du angehörst, kannst du auch höhere Einmal-Bezüge möglich.
Pensionskasse / Vorsorgeeinrichtung
Jeder Arbeitnehmer (also auch du) muss entweder eine eigene Vorsorgeeinrichtung haben oder sich einer bestehenden Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung anschliessen. Dabei wird zwischen drei Typen unterschieden, die unterschiedliche Risiken tragen:
- Autonome Vorsorgeeinrichtungen
- Teilautonome Vorsorgeeinrichtungen und
- vollversicherte Vorsorgeeinrichtungen.
Die Pensionskasse (PK) ist eine Institution, die wiederkehrende Alters-, Invaliden- und Hinterlassenen-Leistungen entrichtet. Nur ein Begriff für Vorsorgeeinrichtungen.
Autonome PK / Vorsorgeeinrichtung
Diese Pensionskasse trägt die Risiken Alter, Tod und Invalidität vollständig selbst.
Teilautonome PK / Vorsorgeeinrichtung
Vorsorgeeinrichtungen, die Risiken aufteilen. Zum Beispiel wird das Risiko Alter selbst verwaltet und die Risiken Tod und Invalidität einer Lebensversicherung übergeben.
Vollversicherte PK / Vorsorgeeinrichtung
Dieses Modell wird auch als Vollversicherung bezeichnet. Diese Sammelstiftungen, in denen die Lebensversicherer (also du mit deiner Firma z.b.) sämtliche Risiken wie Alter, Tod und Invalidität versichern. Für angeschlossene Unternehmen kann somit keine Unterdeckung entstehen.
Leistungsprimat / Beitragsprimat
Bei der "Leistungsart" Leistungsprimat, wird die Altersleistung bei Pensionierung festgelegt – zum Beispiel soll die Altersrente 60 % des letzten Lohns betragen. Daraus ergeben sich die zu bezahlenden Altersbeiträge. Im Unterschied zum Leistungsprimat ist hier die Altersleistung im Voraus festgelegt – und zwar im Bezug zum versicherten Lohn. Aus dem angesparten Guthaben ergibt sich die Altersleistung bei Pensionierung.Das angewendete Primat wird im Vorsorgereglement der jeweiligen Pensionskasse festgelegt.
Vermisst du einen Begriff? Kann gut sein. Es gibt so viele Begriffe, dass ich versucht habe diejenigen herauszunehmen, welche am meisten Mehrwert ergeben. Gerne kannst du unten in den Kommentaren deine gewünschten Begriffe erwähnen und ich werde dir diese noch ergänzen.